Grabsteine Hagelgans
Peststein
Friedhof, Ansicht von Norden, Zustand März 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Friedhof, Eingang mit historischem Grabstein, Zustand März 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Friedhof, Ansicht von Osten, Zustand März 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Friedhof, Ansicht von Nordwesten, Weg "Am Friedhof", Zustand März 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
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Rheingau-Taunus-Kreis
Idstein
  • Totenhof (Friedhof)
Friedhof mit Einfriedung, Grabsteine Hagelgans, Peststein
Flur: 21
Flurstück: 62/19

Historischer Totenhof der Stadt Idstein mit  weitgehend erhaltener Umfassungsmauer in Bruchstein. Nordöstlich ehemaliger Haupteingang mit Sandsteinpfosten und Metalltor. Es sind folgende historischen Grabsteine erhalten:

In die Friedhofsmauer eingelassene (nicht vollständig erhaltene) Grabsteine des Johann Georg Hagelgans (1687-1762), mit Wappenrelief, und seiner ersten Ehefrau Maria Dorothea (1693-1759). Hagelgans wurde 1729 als erster wissenschaftlicher Archivar Nassaus an das Hauptarchiv nach Idstein berufen und 1747 zum Archivrat ernannt, gleichzeitig hatte er das Amt des Oberschultheißen inne. Als Geschichtsforscher veröffentlichte er 1753 die „Nassauische Geschlechtstafel des Walramischen Stammes". (Abguss; Originale im Stadtmuseum Killingerhaus)

Peststein: Familiengrabstein von 1666 in der Friedhofsmauer. Inschrift: „Anno 1666 den 16 May seint wier Ehelevt Henrich Münster Bvrger v(nd) Gerichtschöpff Maria Margretha Schottin (gebe)ten wegen der giftigen Seu(che)". (Teile heute nicht mehr vorhanden). Der Stein erinnert an die sieben von acht Kindern des Ehepaares, die an der Pest starben. Er zeigt fünf Kreuze mit Initialen sowie die beiden Familienwappen mit Münster und Schote. (Abguss; Original im Stadtmuseum Killingerhaus)


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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