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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage westliche Braubachstraße
Wohn- und Geschäftshaus „Haus zum Goldenen Rad“ des Architekten Ferdinand Wagner von 1954/55
Anstelle von drei schmalen Fachwerkhäusern, die sich bis 1908/09 noch auf dieser Parzelle befanden, entstand im Jahr 1909 ein Neubau des Architekten Franz von Hoven, das sogenannte „Haus Rämerberg“. Dieser Bau wurde während des Zweiten Weltkriegs bis auf die Grundmauern zerstört. Von 1954 bis 1955 entstand an gleicher Stelle das sogenannte „Haus zum Goldenen Rad“. Der Neubau wurde von dem Architekten Ferdinand Wagner für das Ehepaar Richard Andreae und Irene von Neufville entworfen und seinem Standort am Römer entsprechend aufwändig mit Bauschmuck von Hans Wagner, dem Bruder des Architekten, versehen. Dieser schuf die Familienwappen (Andreae und von Neufville) über dem Türsturz, die das namengebende achtspeichige Rad begleiten. Darunter findet sich ein Schriftband mit dem Hausnamen „HAUS ZUM GOLDENEN RAD“ und die Jahreszahl 1955.
Der Stahlbetonbau erhielt im Erdgeschoss eine Sandsteinverkleidung, die das dreiachsige Erd- und Mezzaningeschoss umfasst. In der Mittelachse findet sich ein dreiseitig einspringender Eingangsbereich mit zwei Ladentüren und mittiger Haustür. Die beiden Seitenachsen bilden Schaufenster aus. Über dem Erdgeschoss liegt ein Mezzanin, das als Zwischengeschoss der Ladenzone zugeordnet und mit Buntglasscheiben verglast wurde. Die drei Obergeschosse ruhen auf schlichten Betonkonsolen und folgen der vorgegebenen Achseinteilung, wobei die mittlere Fensterachse leicht zurückspringt hinter die Fassade. Bodentiefe dreiteilige Fenster mit Oberlichtern, gemäß dem Typus des französischen Fensters erhielten schlichte, in Goldton gestrichene Fenstergitter. Die verbliebenen Wandflächen wurden mit einem kleinteiligen Glasmosaik in unterschiedlichen Grautönen und mit vereinzelt eingestreuten Goldglassteinen geschmückt. Die für die Nachkriegsarchitektur typischen rot-weißen Markisen dienen als Sonnenschutz. Das Dach ist ausgebaut als Wohngeschoss und mit großen Gauben und dreiteiligen Fenstern versehen. Das Gebäude wurde zwischen 2013 und 2016 saniert und das ursprüngliche Erscheinungsbild teilweise wiederhergestellt. Das stellt ein selten qualitätvolles Beispiel für die Architektur der 1950er Jahre in Frankfurt am Main dar.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |