(Foto: Wolfgang Pehlemann, CC BY-SA 3.0 de)
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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Flughafen FFM
  • CargoCity Süd
Luftbrückendenkmal
Flur: 1
Flurstück: 266/98

Das Frankfurter Luftbrückendenkmal (Airlift Memorial) wurde auf Initiative des Vereins Luftbrücke Chapter of the Airlift Tanker Association e. V. (heute Luftbrücke Chapter e.V.) auf dem Gelände der ehemaligen US Air Base errichtet und am 26. Juni 1985, dem 37. Jahrestages des Beginns der Luftbrücke nach Berlin, eröffnet. Es ist als baugleiches Pendant zu dem 1951 am Platz der Luftbrücke, unmittelbar vor dem Flughafen Tempelhof in Berlin errichteten, 20 m hohen Luftbrückendenkmal aus Stahlbeton zu sehen.

Beide Skulpturen zeigen in stilisierter Form drei miteinander verbundene, dann auseinander driftende und in den Himmel weisende Betonstreben. Sie symbolisieren die von den Westalliierten 1945 eingerichteten Luftkorridore vom Flughafen Frankfurt am Main (Rhein-Main Air Base) sowie von den Flughäfen Hamburg und Hannover nach West-Berlin, über welche die Stadt während der sowjetischen Blockade vom 25. Juni 1948 bis zum 12. Mai 1949 von der damaligen Westzone mit lebenswichtigen Gütern versorgt wurde. Auf dem runden Sockel sind neben einer Gedenkinschrift die Namen der Opfer festgehalten.

Die von der Berliner Bevölkerung auch „Hungerharke“ oder „Hungerkralle“ genannte Skulptur ist ein Entwurf des Architekten Eduard Ludwig (1906-1960), einem Bauhaus-Schüler, der das Berliner Mahnmal ursprünglich als Einzelstück konzipiert hatte, dem dann jedoch zunächst das Duplikat in Frankfurt und schließlich am 24. Juni 1988 die mit sechseinhalb Metern Höhe kleinere Nachbildung in Celle folgten.

Das Luftbrückendenkmal wurde von Beginn an zusammen mit zwei Flugzeugtypen der Berliner Luftbrücke konzipiert. Die nicht mehr flugfähigen Maschinen: eine Douglas C-47 und eine Douglas C-54  waren die am häufigsten eingesetzten Flugzeugtypen während der Luftbrücke. Als Teil des Denkmalkonzepts flankieren sie die Betonskulptur.

Mit der Aufnahme in das Denkmalbuch soll gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement, welchem das Frankfurter Luftbrückendenkmal zu verdanken ist, gewürdigt werden. Denn für dessen Errichtung wurden mit Hilfe des am 18. Juni 1984 von einigen Amerikanern und Deutschen auf der Rhein-Main Air Base in Frankfurt gegründeten Vereins Luftbrücke Chapter of the Airlift Tanker Association e. V. 940.000 DM gesammelt.

Das Frankfurter Luftbrückendenkmal ist sowohl als historisch aufzufassendes Gegenstück als auch als künstlerische Komplettierung zu dem bereits als Einzelkulturdenkmal erhobenen Berliner Luftbrückendenkmal und damit als Kulturdenkmal im Sinne § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes anzusehen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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