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Steinpfeiler auf dem Jägerhorn mit Querschnitt von etwa 38 cm x 38 cm, etwa 2 m lang, davon ca. 1 m aus dem Boden ragend. Die Landesvermessung durch Triangulation im ehemaligen Herzogtum Nassau wurde 1863 abgeschlossen. Sie bestand aus Hauptdreieckspunkten 1. und 2. Ordnung, die mit schweren Steinpfeilern vermarkt wurden. Der Steinpfeiler auf dem Jägerhorn wurde 1853 oder 1854 gesetzt. Die Steinflächen zeigen in die Haupt-Himmelsrichtungen N, O, S und W. Auf der Südseite die zweizeilige Inschrift "JAEGER HORN", auf der Nordseite ein auf der Spitze stehendes Dreieck, darunter eine römische Ziffer "I". Auf der Kopfseiten ein Kreuzschnitt zur Markierung des Zentrums. In Hessen ist außer diesem Pfeiler 1. Ordnung nur noch ein nassauischer Pfeiler 2. Ordnung erhalten geblieben; er stellt daher ein bedeutendes Dokument der historischen Landesvermessung dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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