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Ehemaliges Backhaus aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Für die Entstehungszeit im so genannten regionaltypischen Sparfachwerk mit dem Verzicht auf horizontale Ausriegelung erbaut. Zweigeschossiger Fachwerkbau mit Walmdach und seitlichem Anbau. Erdgeschoss verputzt. Nutzung als Schulraum im Obergeschoss bis 1937, danach Amtssitz des Bürgermeisters. 1952 Umbau zu Wohnzwecken. Untergeschoss bis in die 1960er Jahre als öffentliches Backhaus genutzt. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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