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Erbaut im 18. und 19. Jahrhundert. Mahlwerk leider nicht erhalten. Bemerkenswert die vollständig nachvollziehbare „Wasserkunst". 10 Meter hoher Mühlenradschacht seitlich erreichbar über tunnelartigen Kontrollschacht mit Treppenstufen. Schächte aus gut gefügtem Bruchsteinmauerwerk gleichzeitig Fundament des teilweise verputzten Fachwerkwohnhaus mit Schieferdeckung und Dachreiter. Die Ende der 1990er Jahre sanierte Mühlenscheune in Fachwerk, ebenfalls mit Bruchsteinsockel, und ein Gesindehaus vervollständigt die Sachgesamtheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |