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Der Bahnhof ist Zeugnis der Erschließung des Ulmbachtals mit der Eisenbahn, die erst spät, nach dem Ersten Weltkrieg abgeschlossen werden konnte. Die „Ulmtalbahn" gehört zu den zuletzt gebauten Strecken Hessens und ergänzte als eingleisige nördlichen Nebenbahn die ältere Strecke durch das Lahntal. Sie diente auch der wirtschaftlichen Erschließung der umgebenden Basaltbrüche und Tongruben. Der Bahnhof Beilstein passt architektonisch in die Zeit der Entstehung der Bahnstrecke, er ist ein typischer Vertreter des sachlichen Bauens der Zwanziger Jahre und in seltener Vollständigkeit mit Güterhalle und einem kleinen, östlich stehenden Toilettenhäuschen erhalten. Bahnhöfe auf dem Land aus dieser Epoche sind relativ selten. Über einem auch unter der Fachwerkgüterhalle verlaufenden, egalisierenden hohen Sockel aus dunkelgrauem Basaltwerkstein erhebt sich ein zweigeschossiger, kubischer Putzbau mit Walmdach, dessen axialsymmetrische Fassade durch Gurt- und Traufgesims gegliedert wird. Der zentrale Eingang mit Oberlicht, hier im Sturz die Jahreszahl 1923. Die langgestreckte Güterhalle zeigt rein konstruktives Fachwerk und ist mit einem Satteldach überspannt. Das kleine Nebengebäude ist ebenfalls verputzt und zeigt ein kräftiges Traufgesims unter dem Satteldach.
Das Erdgeschoss wurde wie allgemein üblich als Warteraum, Fahrkartenschalter und Dienstraum genutzt, während das Obergeschoss die Dienstwohnung aufnahm. Dieses Schema hatte sich über Jahrzehnte nicht verändert (vergl. auf der gleichen Strecke mit dem Bahnhof von Stockhausen von 1862, der ähnliche Dimensionen aufweist mit der gleichen Achssymmetrie, Wohnung im Obergeschoss und allerdings anderer Dachform).
Der Bahnhof Beilstein bildet mit seinen Nebengebäuden eindeutig eine Sachgesamtheit (Kulturdenkmal) im Sinne des Hess. Denkmalschutzgesetzes aus eisenbahngeschichtlichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |