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Vermutlich um 1909 außerhalb des alten Ortskerns durch das Großherzogliche Hochbauamt Dieburg errichtetes Finanzamtsgebäude. Giebelständiger, über Sandsteinsockel sich erhebender Putzbau von zwei Geschossen, extrem hohes Mansardsatteldach mit Biberschwanzdeckung, an der nordwestlichen Längsseite polygonaler Treppenhausrisalit mit verdachtem niedrigerem Eingangsbereich. Kräftiges, profiliertes Traufgesims. Im südlichen Mansardgeschoss zweiachsige Schleppgaupe, zum hinteren Garten ein zweigeschossiger, offener, über eine Sandsteintreppe erschlossener Vorbau mit kräftigen, gedoppelten Sandsteinstützen im Erdgeschoss. Im Obergeschoss Holzkonstruktion.
Im Inneren die Disposition der Räume erhalten, außerdem die hölzerne Treppe, die im Naturton belassenen hölzernen Türen sowie die Dielenböden.
Als Abgrenzung zur Straße Staketenzaun auf Sandsteinmäuerchen mit Pfosten.
Das deutlich von der Darmstädter Bauschule der Jugendstilzeit geprägte Gebäude ist Kulturdenkmal aus orts- und baugeschichtlichen sowie baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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