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Zweigeschossiger, traufständiger Putzbau unmittelbar an der Bundesstraße, errichtet 1843/ 44 als ev. Pfarrhaus, heute in Privatbesitz. Schlichter Bruchsteinbau von vier zu zwei Fensterachsen, zurückhaltend gegliedert durch ein schmales Fensterbankgesims im Obergeschoss und stehende Fenster mit Holzläden. Im Satteldach entsprechende Gaupen. Seitlich Stücke der alten Einfriedungsmauer, südlich die Hofeinfahrt; hier noch ein Sandsteinpfosten mit Abschlussplatte.
Das ehemalige Pfarramt ist vor allem von lokalhistorischer Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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