Kath. Pfarrkirche , Portal
Heidelberger Straße 14-18, kath. Pfarrkirche mit Pfarrhaus
Kath. Pfarrkirche, Innenraum nach Westen
Kath. Pfarrkirche, Innenraum nach Süden
Muttergottes
Darmstädter Straße 14-18, kath. Pfarrkirche mit Pfarrhaus
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Bergstraße, Landkreis
Zwingenberg
  • Heidelberger Straße 18
Kath. Pfarrkirche Maria Himmelfahrt mit Pfarrhaus
Flur: 2
Flurstück: 65/9

Nachdem sich ab 1815 allmählich wieder eine kath. Kirchengemeinde in Zwingenberg konstituiert hatte, fand 1905 in einem Raum im alten Rathaus der erste kath. Gottesdienst seit der Reformation statt. 1911 erwarb man Gelände zum Bau einer Kirche, aus Rücksicht auf die Auerbacher Gemeindemitglieder südlich der Stadt gelegen. Im gleichen Jahr erfolgte ein allgemeiner Architektenwettbewerb. Der Frankfurter Architekt Hans Rummel, der bereits die Lorscher Weinbergschule errichtet hatte, erhielt den Zuschlag und im April 1912 erfolgte die Grundsteinlegung. Die Weihe fand im Oktober des Jahres statt. Auch das Pfarrhaus, zusammen mit der Kirche geplant, war zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt.

Eine durchgreifende Renovierung der Kirche erfolgte 1963, wobei vor allem in Chorbereich Veränderungen vorgenommen wurden.

Die Kirche ist ein nord-südlich ausgerichteter Massivbau, in Granit gefügt und mit steilem Satteldach. In der Nordfassade rundbogiges Portal mit mehrfach profiliertem Sandsteingewände, darüber, zur Belichtung der Empore, drei Rundbogenfenster. In den Längswänden jeweils vier hohe Rundbogenfenster, der eingezogene Chor mit 3/8-Schluss. Hier ursprünglich drei Ovalfenster, die 1963 vermauert wurden. Die Belichtung erfolgt nun über hohe Rundbogenfenster an der Ostseite. Nach Westen schließt an den Chor ein hoher, vierseitiger Turm mit verkleideter Glockenstube und geschweifter Haube an. Das Glockengeschoss mit großen, rundbogig schließenden Schallarkaden. Südlich ist ein Treppentürmchen im Winkel zwischen Turm und Chor angefügt. Zum weiter westlich gelegenen Pfarrhaus vermittelt ein zweigeschossiger Verbindungsflügel mit rundbogiger Durchfahrt.

Das Innere der Kirche zeigt einen tonnengewölbten Saal mit von Pilastern getragenen Gurtbögen und Stichkappen, nördlich eine hölzerne Orgelempore, südlich der kreuzgratgewölbte Chor mit dreiseitigem Abschluss. Hier moderner Altar, ein früher hier befindlicher, vermutlich neubarocker Altar wurde der Kirche von Abenheim überlassen. Über dem Altar westlich des Triumphbogens neugotische Muttergottes als Himmelskönigin. Östlich des Bogens Taufstein aus der Erbauungszeit der Kirche. Die alte Kanzel mit Schalldeckel nicht mehr vorhanden.

Das traufständig zur tiefer liegenden Durchgangsstraße stehende Pfarrhaus als eingeschossiger Putzbau über Granitsockel errichtet und mit steilem Satteldach, dem zusätzlich ein verkürztes Walmdach mit jeweils drei Fenstern sowie einer kleinen Schleppgaupe aufgesetzt ist. Südlich, die Mittelachse akzentuierend, ein halbrund vortretendes Treppenhaus mit Schopfwalm. Die Giebel des Pfarrhauses mit Holzverschindelung, die Fenster im Erdgeschoss mit Sandsteinrahmungen. Der Eingang im offenen Erdgeschoss des Verbindungsflügels. Hier altes Türblatt, außerdem Figur eines hl. Petrus. In seiner Gestaltung erinnert das Pfarrhaus deutlich an die Bauten, die Heinrich Metzendorf gleichzeitig für die Odenwaldschule in Ober-Hambach errichtet hat.

Entlang der Straße wird das Kirchengelände von einer hohen Stützmauer begrenzt, in die ein Durchgangsbogen eingeschnitten ist. Vor der Kirche alte Kastanie.

Kirche und Pfarrhaus bilden eine für Zwingenberg bedeutende Sachgesamtheit von hohem bau- und ortsgeschichtlichem, aber auch künstlerischem Wert. Durch ihre erhöhte Lage hat die Kirche auch Fernwirkung und damit städtebauliche Funktion.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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