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Baugeschichtlich bedeutendes Anwesen auf der Ostseite des ehemaligen Rathausplätzchens, giebelständig errichtet mit nach Norden vorstoßendem Anbau für die Torfahrt. Erdgeschoss massiv, die Fenster mit Sandsteingewände. Im Flügel gedrückt spitzbogiges Tor mit Mannspforte. Das Obergeschoss mit lebhafter Fachwerkkonfiguration: geschweifte Kurzstreben, Brüstungsfelder mit Rauten, im Spitzgiebel Feuerbockmotiv. Die Geschossschwellen mit Profilbrettern verkleidet.
Im östlichen Teil des Hauses befindet sich der Stallteil, die Scheune liegt nördlich davon und schließt den kleinen Binnenhof nach Osten ab. Dahinter der acht Meter höher gelegene Hausgarten.
In ihrer heutigen Gestalt dürfte die Hofanlage in der ersten Hälfte des 18. Jhs. entstanden sein, wobei sicherlich massiv errichtete Restbestände eines Vorgängerbaues aus dem 15. Jh. Verwendung fanden. Das Anwesen ist auch von großer städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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