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Bescheidenes, traufständiges Wohnhaus des 18. Jhs. Erdgeschoss massiv erneuert, das Obergeschoss vorkragend mit einem völlig schmucklosen Fachwerk, das nur eine Schwellenprofilierung aufweist. Satteldach. Das nach außen bescheidene Haus erstreckt sich über eine beachtliche Grundfläche. Es ist von baugeschichtlichem Interesse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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