Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Ehem. von Johann von Katzenelnbogen 1420 an Hans von Walbrunn erteiltes Burglehen im Bereich der Vorburg. Das Gebäude wohl 1528 erneuert, zumindest stammt die hohe Einfriedungsmauer mit dem Spitzbogenportal aus jener Zeit. 1641 wird das Anwesen von Johann Konrad von Walbrunn an Abraham Moors aus Frankfurt veräußert, auf Befehl von Landgraf Georg gelangt es schließlich 1659 an Johann Jakob Pettmann, der es drei Jahre später an seinen Schwager Georg Zehrweck, Erbachscher Zentgraf zu Michelstadt, verkauft. 1693 wird der zuletzt bürgerliche Freisitz niedergebrannt und Johann Philipp Zerweck verkauft 1699 den Bauplatz an den Hofheimer Hospitalmeister Johann Christoph Schott. Dieser lässt wohl in den folgenden Jahren das noch heute bestehende Fachwerkhaus errichten. Das Anwesen mit Wohnhaus, Nebengebäude, von Pferden getriebener Ölmühle und Gärten gelangt 1760 in den Besitz von Johannes Becker, Wirt im "Schwarzen Adler". 1897 wird die Ölmühle wegen Baufälligkeit abgebrochen.
Imposanter Wohnhausbau von zwei Geschossen, errichtet über hohem Massivsockel. Das Fachwerk im Erdgeschoss teilweise massiv erneuert, das Obergeschoss vorkragend mit profilierter Schwelle. Mann-Konfigurationen, in den Brüstungsgefachen Feuerbockmotive sowie gekreuzte Rauten. Als Abschluss ein Mansard-Walmdach. Die straßenseitige Nordwand im Erdgeschoss durch Ladeneinbau gestört, an der Südseite ein jüngerer Anbau, der möglicherweise auf einem viereckigen Turmstumpf aufsitzt. Am nordwestlichen Eckpfosten Hinweis auf den Bauherren Johann Christoph Schott sowie unleserliches Baudatum. Der hofseitige Eingang über eine Freitreppe erreichbar; alte Haustür mit Oberlicht. Am Torbogen die Jahreszahl 1528. Hof mit altem Pflaster.
Das repräsentative Anwesen ist für Zwingenberg von besonderer lokalhistorischer Bedeutung, das Wohnhaus ist zudem von baugeschichtlichem Interesse sowie baukünstlerischem Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |