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Bergstraße, Landkreis
Zwingenberg
  • Am Großen Berg 10
So genannte Kaserne
Flur: 1
Flurstück: 11

In städtebaulich herausgehobener Position stehendes Wohnhaus, errichtet 1721 wahrscheinlich für den Marsch- und Kriegskommissarius Johann Peter Eßwein, der die Funktion eines Zentgrafen bzw. Kellers innehatte. Auf dem südwestlichen Vorburggelände der Oberstadt ist in den Quellen als Vorgängerbau ein herrschaftlicher Freihof überliefert, der 1570 Hellwig von Ruckershausen, dann Heinrich Schezelin, schließlich der Familie Sahlfeldt gehörte. 1693 wurde er zerstört.

In den heute noch erhaltenen Fachwerkbau von 1721 wurden Kellergewölbe und Restmauern des Vorgängers integriert. Er ist zweigeschossig mit leichtem Überstand des oberen Stockwerks, die südlich Giebelwand ist massiv. Das Fachwerkgefüge ist von barocker Regelmäßigkeit, die Schwellen-Rähm-Zone zeigt Profilierung, Balkenköpfe und Füllhölzer. In den äußeren Feldern des Obergeschosses geschweifte Kurzstreben mit Nasen. Im mächtigen Krüppelwalmdach ermöglicht ein nachträglicher Aufbau mit abgeschlepptem Dach die Verbindung zum östlichen Hangweg. Das Gebäudeinnere mit symmetrischer Raumdisposition. Der nördlich gelegene Hof des repräsentativen Anwesens wird durch ein in einer Begrenzungsmauer gelegenes Rundbogenportal mit Zweiflügeltor und Mannspforte erschlossen. Im Schlussstein - heute kaum noch erkennbar - die Datierung 1721 sowie ein Wappen mit einer Figur mit eingestemmten Armen.

Woher die Bezeichnung "Kaserne" kommt, lässt sich nicht eindeutig feststellen. Möglicherweise geht sie auf die kleine, 1744 in Zwingenberg stehende Garnison von fünf Landmilizsoldaten und einem Sergeanten zurück, die vielleicht hier logierten, oder sie geht einfach auf den Bauherrn Eßwein zurück. Das wohlerhaltene Gebäude ist von besonderer bau- und ortsgeschichtlicher, vor allem aber auch von städtebaulicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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