Auf dem Berg 4/6
Auf dem Berg 4/6, Auf- und Grundrisse, Schnitt, Detailzeichnung
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Bergstraße, Landkreis
Zwingenberg
  • Auf dem Berg 4
  • Auf dem Berg 6
Ehem. Amtsgebäude
Flur: 1
Flurstück: 316/1

1557 errichtetes herrschaftliches Gebäude, möglicherweise an Stelle des Freisitzes der Herren von Hardenau. Ab 1570 von Bürgerlichen bewohnt, wird es 1750 in zwei Wohnungen unterteilt. In den Jahren 1928, 1948 und 1973 erfolgen gravierende Erneuerungen, die von der ursprünglichen Substanz verhältnismäßig wenig übriglassen.

Das Haus im Erdgeschoss massiv erneuert, im Obergeschoss die südliche Traufwand sowie der Westgiebel noch in Fachwerk. Hier schlichte Konstruktion des 16. Jhs. mit Andreaskreuzen in den Brüstungen. Der Westgiebel, dem ursprünglich der Ostgiebel entsprach, zeigt noch heute in den Obergeschossfenstern spätgotische Vorhangbögen. Als Abschluss mächtiges Krüppelwalmdach. Im Innern weist der Keller zwei Räume mit einem Längs- und einem Quergewölbe auf, die wahrscheinlich von einem Vorgängerbau stammen. Das Erdgeschoss war ursprünglich dreischiffig und dreizonig, das Obergeschoss nur zweischiffig. Ungefähr in der Mitte des Hauses befand sich eine über alle Geschosse reichende Rauchkammer. Offensichtlich besaß ein saalartiger Raum im Erdgeschoss eine offene Feuerstelle. Eine einst freistehende Holzsäule soll noch in der Trennwand zwischen den beiden Wohnungen vermauert sein.

Das Haus entspricht in seiner Raumdisposition Wohnstallhäusern des 16. Jhs. Wegen seiner stattlichen Größe scheint es jedoch eher eine herrschaftliche Funktion innegehabt zu haben, wofür auch die im Volksmund überlieferte Bezeichnung "Amtsgebäude" spricht. Das Haus ist von besonderem bau- und ortsgeschichtlichem sowie städtebaulichem Interesse.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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