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Gemarkung Sindlingen
Im Sinne der Gartenstadtidee von 1919-30 in mehreren Bauphasen errichtete Arbeiteisiedlung nach Entwurf des Stadtbaurates Wempe - auf radialem Straßennetz um einen Platz zentriert. Ausführung des Projekts durch den 1914 gegründeten "Bauverein für Höchst a. M. und Umgebung". (Ferdinand-Hofmann-Straße 7-73, 8-82, Neulandstraße 1-35a, 2-36a, Richard-Weidlich-Platz 1-7, 2-8, Sindlinger Bahnstraße 126-176, 129-179)
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |