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Von dem bekannten Idsteiner Architekten Richard Bauer 1970/71 geplante und 1972/73 ausgeführte Veranstaltungs- bzw. Tennishalle. Der Schüler des Darmstädter Hochschullehrers Ernst Neufert war bereits am Bau der bekannten Wasserbauhalle in Darmstadt (Kulturdenkmal) beteiligt und er realisierte in Idstein nach einem von der Stadt abgelehnten Entwurf für ein Hallenschwimmbad mit der Lore-Bauer-Halle eine kühne, zeittypische Planung, die aus vier acht Zentimeter dicken, gleichseitigen, gegeneinander gelehnten und vorgespannten Hyparschalen besteht und eine Grundfläche von 40 x 40 Metern überspannt. Jeweils zwei gegenüber liegende Fundamentpunkte werden durch ein Zugband stabilisiert. Westlich staffeln sich niedrige, flache Funktionsräume und eine Hausmeisterwohnung vor die Halle.
Die Form des hyperbolischen Paraboloids wurde u.a. von den Baumeistern Felix Candela und Antonio Gaudi bekannt gemacht, in Deutschland wurde sie vereinzelt angewendet, z. B. 1965 bei der Friedrich-Ebert-Halle in Ludwigshafen (Roland Rainer und Ulrich Finsterwalder), 1973 bei der berühmten Alsterschwimmhalle, die in Zusammenarbeit mit Walter Neuhäusser entstand, der wiederum in Hessen bereits die Limburger St. Hildegard-Kirche (1967) in dieser Form entworfen hatte. Die drei genannten Bauten stehen unter Denkmalschutz. In der DDR wurde der Architekt Ulrich Müther mit seinen in den 60er und 70er Jahren entstandenen Betonschalenbauten bekannt. Dazu gehört beispielsweise das ebenfalls geschützte Ruderzentrum in Dresden-Blasewitz.
In Idstein fanden in der nach der Bauherrin, der Ehefrau des Architekten, benannten Halle anfänglich Großveranstaltungen wie der „Blaue Bock" von Heinz Schenk oder das „Sport-Studio" mit Harry Valerien statt, wegen der ungünstigen Lage am Stadtrand wurde von der Stadt jedoch nur noch die Nutzung als Tennishalle genehmigt. Insofern konnte sie für den Ort keine besondere Bedeutung gewinnen. Bedeutend für die Bewertung ist vornehmlich die außergewöhnliche, innovative und statisch nur schwer zu berechnende Konstruktion der vier kombinierten Hyparschalen. Als seltenes, sowohl technisch-konstruktiv als ästhetisch höchst anspruchsvolles Gebäude, das in dieser Bauweise nach heutigen Kriterien wohl kaum noch errichtet werden könnte, ist die Lore-Bauer-Halle Kulturdenkmal gem. § 2.1 Hess. Denkmalschutzgesetz aus baugeschichtlichen, technischen, künstlerischen und auch wissenschaftlichen Gründen.
Halle ungenutzt seit Anfang der 2000er Jahre. Beschädigung durch Brände 2011 und 2015.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, technischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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