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Giebelständiger Fachwerkbau, zweigeschossig mit Satteldach, wohl in der ersten Hälfte des 18. Jhs. über egalisierendem Sockel errichtet. Das Fachwerk des Erdgeschosses konstruktiv, das leicht überstehende Obergeschoss mit profilierter Schwelle, Mann-Figuration und geschweiften Winkelhölzern. Brüstungsgefache teilweise mit Andreaskreuzen, von Viertelkreisbögen überschnitten. Giebelseitig großes 2/3-Andreaskreuz. Große Torfahrt mit horizontaler Verdachung, im Hof querstehende Bruchsteinscheune, die Bestandteil der Hofanlage und der Gesamtanlage Altstadt ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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