Obertor 6, Portal
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Bergstraße, Landkreis
Zwingenberg
  • Obertor 6
  • Obertor 6A
Ehemaliges Gasthaus ''Krone''
Flur: 1
Flurstück: 1/17, 2/8

Repräsentativer, giebelständiger Massivbau, zweigeschossig mit Satteldach, teilweise verputzt. Fenster mit profilierten Sandsteingewänden, an der rückwärtigen Giebelwand zum Fenster umfunktioniertes Bogenportal. Im Scheitel Wappenkartusche mit den Initialen IDRD, gekreuzten Hämmern (Steinmetzzeichen) sowie einem sechsstrahligen Stern. Unter der Kartusche die Jahreszahl 1614.

Im Innern des Hauses großer Gastraum mit bäuerlich-derber Stuckdecke, die schmucklose, längsovale Felder aufweist. Außerdem Treppenhaus des 19. Jhs. sowie ein großer Gewölbekeller. Das Dach in jüngerer Zeit ausgebaut und mit Schleppgaupen bestückt.

Im Hof bis vor kurzem große, schadhafte Massivscheune mit Satteldach, inzwischen abgebrochen. Nördlich des Anwesens der Südabschnitt der alten Zwingenberger Stadtmauer. Dazwischen, unmittelbar an der Straße, ein traufständiges Wohnhaus des 19. Jhs. mit Geschossgesims und zentralem Eisenbalkon. Ein weiterer, schlichter Anbau von zwei Geschossen auch südlich.

Das großzügige Anwesen, das mit seinen diversen Nebengebäuden seit dem 19. Jh. als Gaststätte dient, ist für Zwingenberg von städtebaulicher, kunsthistorischer und vor allem stadtgeschichtlicher Relevanz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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