Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Unmittelbar neben dem nördlichen Friedhofseingang von 1575 plazierte Hofanlage. Es handelt sich um eine heute stark erneuerte Zweiflügelanlage, in der 1629 die Letzten des Geschlechts der Echter von Mespelbrunn gewohnt hatten. Von 1652 bis 1751 diente das Anwesen als Schulhaus, wobei es offenbar den verheerenden Stadtbrand von 1693 überstand.
Das giebelständige Hauptgebäude und der zurückgesetzte Flügel sind zweigeschossig mit aufgeschobenen Satteldächern, im Erdgeschoß massiv, in den Obergeschossen in großen Teilen mit Fachwerk, das sich durch teilweise gebogene Langstreben auszeichnet. Die Fenster im Erdgeschoß teilweise gekuppelt mit Sandsteinrahmungen. Der Hof von einer hohen, verputzten Mauer umfriedet.
Die städtebaulich wirksame Gebäudeanlage ist von besonderer orts- und baugeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |