Die Lange Schneise 11
Die Lange Schneise 11
Die Lange Schneise 11
Die Lange Schneise 11, Carl-Ulrich-Jugendherberge
Die Lange Schneise 11, Carl-Ulrich-Jugendherberge
Die Lange Schneise 11
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Bergstraße, Landkreis
Zwingenberg
  • Die Lange Schneise 11
Carl-Ulrich-Jugendherberge
Flur: 1
Flurstück: 273/1

1928-30 unter Verwendung alter Grundmauern errichtetes Herbergsgebäude. Wie die alte Flurbezeichnung "Hinter der alten Burg" vermuten lässt, hat sich hier in der Südostecke der ehemaligen Oberstadt früher eine Befestigungsanlage ("Obere Burg") befunden. Diese geriet wahrscheinlich im 13./14. Jh. in Verfall und um 1500 wurde an ihrer Stelle ein Zehntscheune errichtet. Für diese 1535 erwähnte Scheune ist der Name "Herrenspeicher" überliefert. Das Untergeschoss dieses bereits seit dem frühen 17. Jh. dem Verfall preisgegebenen Gebäudes wurde dann ab 1928 für den Bau der Jugendherberge verwendet, deren Bausumme von 100.000 RM zu zwei Dritteln von den Deutschen Gewerkschaften aufgebracht wurde. Im Zweiten Weltkrieg diente sie als Schule, nach Besetzung durch alliierte Truppen erfüllt sie seit 1952 wieder ihren ursprünglichen Zweck. Ein modernisierender Ausbau erfolgte 1953-55, 1967 kam der südöstliche Flügel hinzu.

Langgestreckter, dreigeschossiger Bruchsteinbau mit flachem Walmdach. Das aus starkem, sichtlich altem Mauerwerk bestehende Erdgeschoss mit großen Rundbogenöffnungen, die beiden oberen Geschosse mit betongerahmten, quadratischen Fensteröffnungen. Das obere Geschoss mit Eternitschindeln verkleidet. Am Gebäude zwei hochrechteckige Bronzetafeln, die jeweils drei musizierende Mädchen zeigen. Die eine Tafel mit der Inschrift: "Die deutschen Gewerkschaften der deutschen Jugend." Die Tafel war 1933 entfernt und 1950 wieder angebracht worden. Im Inneren im Erdgeschoß ein 20 x 8 m großer Saal mit verputztem Tonnengewölbe, der vier Lichtöffnungen mit Stichkappen aufweist.

Das nach dem ersten Präsidenten des Freistaates Hessen, Carl Ulrich, benannte Gebäude ist von besonderer orts- und baugeschichtlicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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