Darmstädter Straße 24, Figurengruppe
Darmstädter Straße 24
Darmstädter Straße 24, Portal, hist. Fotografie
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Bergstraße, Landkreis
Zwingenberg
  • Darmstädter Straße 24
Flur: 4
Flurstück: 778/16

Für den aus Worms stammenden Apotheker Rudolf Pizzala um 1900 erbaute Villa. Pizzala war Gründer der "Deutschen Milchwerke", die später von dem Chemiker Arthur Sauer übernommen wurden und unter dem Namen "Fissan" Weltruf erlangten. Auch das Wohnhaus Pizzalas wurde von Sauer angekauft und zum Bürohaus des Fissan-Werkes umfunktioniert. Aus diesem Grund erhielt es 1928 eine neue, von Georg Fehleisen entworfene Eingangsgestaltung mit Garderobe.

Das Haus ist ein zweigeschossiger Backsteinbau über Granitsockel, als Abschluss ein Mansardwalmdach; hier kleine Gaupen mit Dreiecksgiebel. Fassadengliederung aus rotem Sandstein, kräftiges Geschossgesims, die Fenster mit profilierten Sandsteingewänden und Dreiecksverdachungen. Nach Osten risalitartiger Wandvorsprung, hier Bogenverdachung. An der Südostecke eingeschossiger Vorbau, nach Westen zweigeschossiger Wintergartenanbau mit bogig schließenden Fensteröffnungen. Der über flache Stufen erreichbare Eingangsbreich in einer verklinkerten Loggia liegend mit einer zweiflügeligen, kunstvoll gestalteten Tür.

Der Garten ist von einem Mäuerchen mit Sandsteinpfosten und Eisenzaun umfriedet, im Garten die auf einem Sockel plazierten Figuren zweier Badender. Diese Gruppe befand sich ursprünglich beim Schwimmbad des "Fissan"-Werkes, aus der Bogenöffnung des Sockels sprudelte das Wasser ins Becken.

Das aufwändig gestaltete Wohnhaus ist von baukünstlerischer, für Zwingenberg aber auch von besonderer ortsgeschichtlicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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