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Giebelständiges Wohnhaus am Beginn der alten, nach Süden aus dem Zentrum führenden Durchgangsstraße, noch in Nähe des Marktplatzes. Das zweigeschossige, verputzte Gebäude ist mit einem aufgeschobenen Satteldach versehen, das Erdgeschoss ist weitgehend massiv, das leicht überkragende Obergeschoss in Fachwerk. Die Fenster paarweise gekoppelt. Die südliche Hofeinfahrt mit typischer, horizontaler Verdachung. Als hinterer Abschluss des wahrscheinlich ins frühe 18. Jh. zurückreichenden Anwesens die einen Teil der Stadtmauer darstellende Stützmauer des ehemaligen Walbrunner Hofes. Das Wohnhaus hat neben einer gewissen städtebaulichen Funktion stadt- und baugeschichtliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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