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Die Nordostecke des ehemaligen Rathausplätzchens bildendes Wohnhaus. Der vermutlich in der zweiten Hälfte des 18. Jhs. entstandene Bau ist völlig verputzt, jedoch ist im Obergeschoss noch das alte Fachwerk vorhanden, möglicherweise mit Schmuckformen wie am südlich angrenzenden Anwesen. Die heute erneuerte Durchfahrt liegt in dem etwas niedrigeren, nach Süden vorstoßenden Flügel.
Das dem Hans Ritzert gehörige Anwesen wurde 1861 von der jüdischen Gemeinde aufgekauft und zur Synagoge mit Lehrerwohnung umgenutzt. Bis zum Bau der neuen Synagoge 1903 diente es diesem Zweck. Es ist von ortshistorischer, aber auch städtebaulicher Bedeutung. (g, s)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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