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Angelegt um 1700 auf einer Fläche von etwa 1ar an der östlich im Dorf gelegenen Kreuzung Lindenstraße/Wiesenstraße/Achenbacher Weg. Beisetzung der in Breidenbach (nordöstlich des Ortes) verstorbenen Juden bis 1809, in Roth selbst keine jüdische Gemeinde vorhanden. Das Grundstück, nach privatem Kauf 1912 von Mauer umgeben, darf laut Eintragung im Grundbuch der Gemeinde niemals bebaut werden. Gesamtanlage aus geschichtlichen (religions- und ortsgeschichtlichen) Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |