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Fachwerkdoppelscheune, die unmittelbar nach dem Dorfbrand von 1759 errichtet wurde. Die beiden Scheunenteile sind inschriftlich datiert 1760 und 1764. Die Inschrift nennt ferner die Besitzer und fährt fort: DIE MIT THRÄNEN SÄEN WERDEN MIT FREUDEN ERNDTEN. SIE GEHEN HIN UND WEINEN UND TRAGEN . . . SAAMEN UND KOMMEN MIT FREUDEN UND BRINGEN IHRE GABEN. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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