Dillstraße (bei Nr. 19)
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Lahn-Dill-Kreis
Haiger
Sechshelden
  • Dillstraße (bei Nr. 19)
Flur: 6
Flurstück: 87/1, 88/1

Fachwerkdoppelscheune, die unmittelbar nach dem Dorfbrand von 1759 errichtet wurde. Die beiden Scheunenteile sind inschriftlich datiert 1760 und 1764. Die Inschrift nennt ferner die Besitzer und fährt fort: DIE MIT THRÄNEN SÄEN WERDEN MIT FREUDEN ERNDTEN. SIE GEHEN HIN UND WEINEN UND TRAGEN . . . SAAMEN UND KOMMEN MIT FREUDEN UND BRINGEN IHRE GABEN. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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