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Mit durchgehenden Ständern errichtete Fachwerkscheune aus dem 18. Jh. mit profilierten Geschossbalken, die Ständer geschossweise ausgesteift. Als Teil des Wiederaufbaus nach dem Brand von 1759 von geschichtlicher Bedeutung, als westlicher Kopfbau der in der Dillstraße errichteten Scheunenzeile von städtebaulicher Bedeutung. Deshalb Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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