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Traufständiges Doppelwohnhaus, zweigeschossiger Putzbau mit Krüppelwalmdach, unter dem Putz teilweise noch altes Fachwerk zu erwarten, leider mit starken Störungen. Der repräsentative Bau dürfte um 1800 entstanden sein. Als spätbarockes Wohnhaus von baugeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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