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Kern der Gesamtanlage ist die neugotische kath. Pfarrkirche St. Mauritius mit umgebenden Hof sowie Pfarrhaus. Pfarrkirche, Pfarrhaus und Kirchhof mit Einfriedung und barockem Kruzfix sind bereits als Kulturdenkmal geschützt. Die Kirchensüdseite wird stadträumlich begrenzt vom Kopf des Baublocks zwischen Manderscheider Straße und Lönsweg. Im Westen wird dort die Bebauung geprägt von Mauritiusstraße 11, ebenfalls bereits Kulturdenkmal, als eigenes Künstlerhaus 1885 von Bildhauer Franz Gastell selbst geplant und errichet. Im Osten ein 10 Jahre älteres Anwesen ebenfalls der Familie Gastell. Spätklassizistisches Wohnhaus mit reicher zeittypischer Bauzier prägt die Einmündung der Manderscheider Straße in die Mauritiusstraße. Entlang der Manderscheider Straße geschlossene Wirkung durch einfriedende Mauer und eingebundene Nebengebäude sowie Toranlage. Neben der baulichen Gesamtkomposition ist das Ensemble geschichtlich bedeutsam durch die Mitwirkung von Franz Gastell an der Ausgestaltung von St. Mauritius.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |