Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Einer von ehemals zwölf Stundensteinen, die auf Veranlassung des Trierer Kurfürsten Johann Philipp von Walderdorff ab 1768 an der Chaussee zwischen Koblenz und Frankfurt am Main aufgestellt wurden. Heute steht der Stein unmittelbar an der B 49 zwischen Görgeshausen und Staffel. Der gedrungene, vierseitige Stein trägt auf zwei Seiten unter dem Zeichen des Kurfürsten die Inschrift: "XIIII Stunden von Franckfurt" bzw. "VII Stunden von Coblenz" sowie jeweils die Jahreszahl 1789.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |