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Lahn-Dill-Kreis
Dillenburg
  • Hauptstraße (Dillenburg) 44
Flur: 20
Flurstück: 224

Erst mit der Aufstockung im 19. Jahrhundert wurden zwei eigenständige Fachwerkgebäude des frühen 18. Jahrhunderts zusammengefasst und erhielte ein gemeinsames Walmdach. Der linke Gebäudeteil muss aufgrund der über Eck gestellten Säulenprofilierung an den Eckständern vor dem direkt anschließenden breiteren Gebäude entstanden sein, wobei beide sehr wahrscheinlich zur Straße hin mit einem Giebel abschlossen. Erstes und zweites Obergeschoss mit dem in Dillenburg vorherrschende Sichtfachwerk mit ausgeprägter Mannfiguration. Das später aufgesetzte 3. Obergeschoss mit riegellosem Sparfachwerk, das wohl nicht auf Sicht konzipiert worden war. Im linken Teil ein Ladeneinbau des 19.Jh. mit kannelierten, gusseisernen Säulen mit Kompositkapitellen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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