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Neobarocker Putzbau von 1911-14 an der Ortsseite isoliert nördlich der Strecke traufenständig mit gestuften Dächern und im Ostteil durch höheren Giebeltrakt mit Mansarddach betont, dessen Umriss ein annähernd axialer Risalit kleiner wiederholt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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