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Östlich der Strecke 1870 als klassizistischer Putzbau mit symmetrischen, jeweils dreifach übergiebelten Fassaden (2:3:1:3:2 Achsen) errichtet; Fenster beider Geschosse unter giebelartigem Sturz. Gleisfront am Mittelgiebel mit Relief eines Flügelrads und in gesamter Länge 1912 durch offene Perronhalle auf hölzernen Pfeilern bzw. Konsolen ergänzt; an den beiden östlichen Schnitzereien als Allegorien von „Dampfkraft" und „Elektrizität". - Nach Osten separater Pavillon um 1912. In jüngster Zeit Abbruch der die insgesamt sieben Fahrgleise erschließenden Unterführung von 1912 (originale Verkachelung und Geländer) sowie des westlich gelegenen Güterschuppens (um 1890).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |