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Längsorientierte Anlage nördlich des Ortes Richtung Heegheim, ehemals mit Kunststeineinfriedung, heute mit Holzzaun und Hecke abgegrenzt und an der westlichen Seite durch zwei große Bäume flankiert. Angelegt 1902 auf einer Fläche von 4,93 ar. Von den 13 regelmäßig aufgereihte Sandsteingrabsteinen der älteste mit Akroterengiebel von 1904, der jüngste von 1936.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |