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Am nordöstlichen Ortsrand angelegte, etwa 11 ar große längsrechteckige Parzelle, teilweise durch Basaltbruchsteinmauer mit eiserner Pforte eingefasst. Vermutlich im frühen 19. Jahrhundert angelegt. Regelmäßig aufgereihte Sandsteingrabsteine, teilweise mit Giebel- oder Halbrundbekrönung. Grabsteine überwiegend in rotem Sandstein, zum Teil hebräisch und deutsch beschriftet. Benutzung bis in die 1860er-Jahre, dann Umzug der Jüdischen Gemeinde nach Echzell. Kulturdenkmal wegen seiner Bedeutung für die Geschichte des Judentums am Ort.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |