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Ehemaliger Prinzenbau, erbaut im 18. Jahrhundert. Stattliches Massivgebäude, fünfachsig, zweigeschossig mit Walmdach und mittig liegendem Eingang. Gehört in das Umfeld des Schlosses mit direkter Verbindung zum Prinzengarten. Nutzung u.a. als Oberförsterei und ab 1928 eingebunden in das neue Krankenhausareal als Bau der Gynäkologie. Nach Abbruch des alten Krankenhauses grundlegend saniert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |