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Vom Frankfurter Postsiedlungsverein nach Plänen von W. W. Neumann erbaute Siedlung in zwei- und dreigeschossigen Zeilenbauten in verputztem Mauerwerk, Satteldach, Fenster mit Klappläden. Zu Beginn der 1960er-Jahre Arrondierung der Siedlung entlang der Ludwig-Landmann-Straße in durch die bestehende Siedlung vorgegebener Gestaltung. Von der ergänzenden Bebauung der 1960er Jahre die nordöstliche Zeile weitgehend ursprünglich erhalten. Sie wird aus geschichtlichen Gründen in die bereits ausgewiesene Gesamtanlage aufgenommen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |