Ansicht von Nordwesten
Lade Kartenmaterial...
Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Praunheim
  • Eberstadtstraße 35
Hochbunker
Flur: 15
Flurstück: 1/12

Im Rahmen des LS-Führerprogramms von Franz C. Throll errichteter Hochbunker von 1941-42

Der Bunker (LS-Führerprogramm No. 25) liegt hinter der Reihenbebauung entlang der Heerstraße im Norden und der Olbrichstraße im Süden, dadurch wird die Kubatur der umgebenden Bebauung imitiert. Allerdings ist die Bebauung direkt an der Heerstraße zum Zeitpunkt des Bunkerbaus noch nicht vorhanden.

Der erhaltene Bauantrag (289) führt den Luftschutzbau als Nr. 32. Architekt ist Franz C. Throll, ausführende Firma Wayss & Freytag AG, Neue Mainzer Straße 59 in Frankfurt. Die Erdarbeiten beginnen am 25. März 1941, die Betonarbeiten am 2. Mai 1941. Der Betonaufwand pro Schutzplatz beträgt 6,26 Kubikmeter. Der Bunker ist 46 m lang und 16 m breit, das ergibt eine Grundfläche von 736 qm. Auf vier Etagen verteilen sich 878 Schutzplätze. Es gibt Einzelräume für sechs Personen, Heizung, Wasser und eine Notstromanlage. Am 1. Juli 1942 ist er vorläufig fertiggestellt.

Die rechteckigen Lüftungsöffnungen des Bunkers sind ebenso wie die Rundbogenfenster des Treppenturms mit Rotsandstein gefasst. Zwischen dem Heizungsbauwerk und der Treppe an der Nordseite befinden sich über einer vertikalen Reihe Lüftungsöffnungen Schutzdächer. Alle Bauteile sind flächig gepickt, es ist jedoch an keiner Stelle ein Verputz erkennbar, bzw. erhalten geblieben.

In der Mitte der Westwand befindet sich ein 7 m langer und 4 m tiefer eingeschossiger Anbau mit Walmdach. An der nördlichen Längswand befindet sich eine doppelläufige, 3,50 m tiefe Treppenanlage über einer Gesamtlänge von 15 m, die zum erhöhten Eingangsbauwerk führt. Westlich ist ein weiterer eingeschossiger Vorbau vorhanden, der mit einer Breite von 6 m und einer Tiefe von 5,50 m fast quadratisch ist; es handelt sich um den Heizungsraum. Ein weiterer Eingang führte an der östlichen Schmalseite über eine doppelläufige Treppenanlage ins Untergeschoss. Der Bereich ist heute bis zur Höhe der Straße zugeschüttet und nur Teile der Sandsteinrahmung und der Handläufe ragen aus dem Erdreich heraus.

Ein kräftiges Gesims betont die Traufe und das Dach. Das Walmdach besitzt an den Schmalseiten jeweils eine Gaube, die Längsseiten zeigen 10, bzw. 11 eng gestellte Gauben, ebenfalls mit Walmdach. Schräg gegenüber dem Treppenturm, der direkt an den westlichen Walm ansetzt, befindet sich nahe dem First die Lufthaube. Der Dachstuhl ist in Beton und Bimsbeton mit Backsteinausmauerung gefertigt. An der Nordostecke ist sehr auffällig ein mehrere Meter hoher Sandsteinadler angebracht; er hält einen Lorbeerkranz in den Fängen, in dem ein Hakenkreuz mit Zement verdeckt ist. In Zusammenhang mit dem Sandsteinadler kam es zu einer Rüge des Architekten, der die Steinmetzarbeiten „eigenmächtig“ vergeben hatte, obwohl 1942 keine Werksteinarbeiten mehr zulässig waren, die nicht der Fertigstellung des Rohbaus dienten.

Nach dem Krieg wird der Bunker dem Kulturamt zur Verfügung gestellt. Zur Lagerung von Akten und Urkundenbeständen des Frankfurter Archivs (heute Stadtarchiv). Es handelt sich um Bestände von außerordentlicher kultureller und wissenschaftlicher Bedeutung. Die früheren Unterkunftsräume sind vollständig vernichtet. Der Bunker ist als „Altbunker“ für einen vereinfachten Ausbau nach dem neuestens Stand der Schutzraumtechnik für einen Aufenthalt von 12 Tagen vorgesehen. Dadurch sind im Inneren die Strukturen weitgehend erhalten geblieben.

Der Hochbunker steht als Einzelkulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen unter Denkmalschutz.

Literatur

Hampel, Andrea: Hochbunker in Frankfurt am Main. Denkmaltopografie Stadt Frankfurt am Main. (Beiträge zum Denkmalschutz in Frankfurt am Main; 17), Frankfurt am Main 2012.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.