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Auf einem Ruinengrundstück am Zusammentreffen von Stift- und Bleichstraße entstand in der Nachkriegszeit ab 1955 das Geschäfts- und Appartementhaus Stiftsstraße 34-36. Entwurfsverfasser und zugleich Bauherr war der Architekt Wilhelm Berentzen, zu dessen Gesamtwerk auch das renommierte Junior-Haus am Kaiserplatz von 1951 gehört. Mit dem Neubau von Stiftstraße 34-26 schloss sich das Nachkriegsensemble um den Eschenheimer Turm mit dem früheren Bayer-Hochhaus und der Landwirtschaftlichen Rentenbank ebenfalls als Kulturdenkmäler. Das fünfgeschossige Bauwerk erstreckt sich zwischen einem zum Eschenheimer Turm konkav akzentuierten eigenständigen Kopfbau und einer hervortretenden Wansscheibe als Abgrenzung zur östlich folgenden geschlossenen Bebauung. Die Schaufenster der Läden im Erdgeschoss treten leicht vor die Fassadenflucht und werden auf diese Weise betont. Die originale Fassung der Ladenfronten sowie einer Vitrine durch goldeloxierte Metallprofile sowie die originalen, auf Stoß gesetzten Glasscheiben sind noch erhalten. Die Fassade wird in den oberen Geschossen geprägt durch das gleichförmige Raster der Appartement-Loggien, belebt durch deren teilweisen Verschluss in der Art von Wintergärten sowie einen im 1. OG nochmals eigenständig sich darstellenden Baukörper. Die Ansichtsflächen der Stahlbetonkonstruktion sind mit weißen Marmorplatten verkleidet. Zum Blockinneren gelegen die Erschließung der Appartements durch ursprünglich offene Laubengänge. Die vertikalen Erschließungskerne sind über zwei Durchgänge von der Stiftstraße aus erreichbar und von Glasbausteinwänden umschlossen.
Der Architekt Berentzen entwarf mit Stiftstraße 34-36 ein Gebäude, das städtebaulich geschickt auf die vielschichtigen Anforderungen der Nutzungen und dess Standorts reagierte und gestalterisch nicht zuletzt konstruktiv bedingte Funktionalität mit dem gewünschten leichten Flair eines Geschäftshauses der Nachkriegszeit verband. Von den Nachkriegsbauten Frankfurts gewinnt es dadurch einen eigenen Rang. Weit über Frankfurt hinaus erhielt das Gebäude Aufmerksamkeit durch den Mordfall Nitribitt, der sich 1957 in einem der Appartements ereignete, und erwarb sich dadurch die Bezeichnung als „Nitribitt-Haus".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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