Kirchenbau von Südwesten (Foto: C. Krienke, LfDH)
Kirchenraum nach Nordosten (Foto: C. Krienke, LfDH)
Taufstein (Foto: C. Krienke, LfDH)
Detail der Fenstergestaltung (Foto: C. Krienke, LfDH)
Gemeindehaus von Südosten (Foto: C. Krienke, LfDH)
Bauzeitlicher Grundriss (Foto: M. Göddel, LfDH)
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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Niederursel
  • Thomas-Mann-Straße 10
  • Thomas-Mann-Straße 8
  • Thomas-Mann-Straße 10a
  • Thomas-Mann-Straße
Ev. Dietrich-Bonhoeffer-Kirche
Flur: 15
Flurstück: 40/218, 40/224

Baubeschreibung

An einem Ausläufer der Thomas-Mann-Straße erhebt sich die Dietrich Bonhoeffer-Kirche. Gemeinsam mit der katholischen St. Matthias-Kirche bildet sie den „sakralen“ Teil einer von Geschäfts- und Gemeinschaftsbauten geprägten Platzanlage. Unterfangen wird die Dietrich-Bonhoeffer-Kirche von einer betonplastischen Maueranlage. Eine Treppe erschließt den Kirchplatz, auf dem sich nach Norden ein flachgedecktes zweigeschossiges Gemeindehaus und nach Osten die Kirche und das Pfarrhaus erstrecken. Von senkrechten Strukturen gegliedert, sind die Betonoberflächen des hohen Kirchenquaders grau gefasst. Nach Osten ergänzt eine nie - drigere Sakristei den Baukörper. Betritt man den Kirchenraum von Westen, prägen den backsteinsichtigen Raum wandhohe Fensterschlitze: Vor- und rückspringende vertikale Wandstrukturen werden von grautonigen Dickglasbrocken belichtet. Den um drei Stufen erhöhten Altar hebt eine Lichtkuppel besonders hervor. Hier leitet eine Installation aus Aluminiumstreifen zum Altarkreuz und -block über. Nach Süden wird der Altar von der Kanzel, nach Norden vom Ambo und vom Taufstein begleitet. Die im Westen eingestellte Orgelempore schmückt der großformatige Schriftzug „BETEN UND TUN DES GERECHTEN“.

Geschichte

In einem Unterzentrum der Nordweststadt, im ökumenischen Gegenüber zur St. Matthias-Kirche, schuf Neumann einen auffällig andersartigen Baukörper. Dieser konnte sich allein durch Höhe kaum gegen eine Wohnbebauung behaupten, die sich bis zum vielgeschossigen Hochhaus steigerte. Stattdessen wählte Neumann einen hochgeschlossenen fast abweisenden Betonquader. Nur das Gemeindehaus gestaltete er 1966 mit Fensterbändern etwas offener. Im Kirchenraum trennte Neumann den Altar- kaum vom Gemeinderaum, hielt jedoch an unbeweglichen Bänken und Hauptstücken fest. Die fast mystische Lichtwirkung erzielte der Glaskünstler Hermann Goepfert dadurch, dass er Dickglasbrocken in verzinnte Bleifolien einband und in die Fensterschlitze einfügte. Mit dem künstlerisch ausgestalteten Oberlicht kam die Dietrich Bonhoeffer-Kirche nahe an die Lichtkuppel der benachbarten St. Matthias-Kirche (1965). Zugleich hatte sich Neumann mit solch „sakralen“ Akzenten deutlich von der damaligen Diskussion abgesetzt, die auf dem Darmstädter  Kirchbautag (1969) vehement das turmlose stadtteiloffene Gemeindezentrum forderte. So entschied sich auch die Dietrich Bonhoeffer-Gemeinde gegen den Campanile, den Neumanns Pläne 1965 noch vorgesehen hatten. Man fürchtete, ein Turm könnte eher zur „Anti-Werbung“ für die evangelische Kirchengemeinde geraten. Mit dem Dietrich Bonhoeffer-Zitat auf der Empore stellte man programmatisch das Beten neben das Handeln, die Liturgie neben die Diakonie.

Bewertung

Städtebaulich setzt die – durch Mauern effektvoll wie auf einem Podest präsentierte – Dietrich Bonhoeffer-Kirche einen „sakralen“ Akzent in einem der Unterzentren der Nordweststadt. Neumann prägte mit seinem Frankfurter Spätwerk typengeschichtlich eine eigenständige Form in der städtischen Kirchenlandschaft der späten 1960er Jahre. Das programmatische Fehlen eines Turms bezeugt zugleich die theologisch-soziale Diskussion der Bauzeit. Künstlerisch erzielte Neumann durch die plastische Betonverwendung nach außen und durch die gezielte Lichtführung nach innen eine außergewöhnliche Raumstimmung. (s, g, k)


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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