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Wohnhaus der ehemaligen Rauchmühle, die östlich der Ortslage an der Salzböde angesiedelt ist. Inschriftlich auf 1906 datierter, sorgfältig ausgeführter Backsteinbau mit zweifarbiger Einfassung der Fenster, die mit Rundbogenstürzen und Formsteinen ausgestattet sind; an den Geschosswechseln Zierband mit Kreuzornament. Am Giebel ist der Dachüberstand durch ein Ziergespärre hergestellt, auf dem First thront ein Knauf. In gleicher Bauweise links später ein Anbau angefügt, der sich durch einen auf Sandsteinkonsolen ruhenden Balkon und geschnitzte Holzprofilierungen hervorhebt. Das ehemalige Mühlenbetriebsgebäude ist 1935 abgebrochen worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |