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Rechteckige Parzelle von 3,09 ar westlich des Ortes umgeben von großem Baumbestand. Angelegt 1891 für damals 22 in Geiß-Nidda lebende Juden. Der älteste der neun erhaltenen Grabsteine von 1897, der jüngste von November 1934. Begräbnisstätte u.a. der Familien Stern und Rollhaus. Die beiden ältesten Grabsteine aus Sandstein, die anderen aus schwarzem Granit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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