Zum Steinbruch
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Wetteraukreis
Nidda
Michelnau
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Sachgesamtheit Steinbruch Michelnau
Flur: 2
Flurstück: 26/1, 26/2

Sachgesamtheit Steinbruch Michelnau

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts wird im Steinbruch Michelnau systematisch ein seltenes rotes Schlackenagglomerat abgebaut und unter dem Handelsnamen Michelnauer Tuffstein vermarket. Aufgrund seiner feuerfesten Eigenschaften eignete er sich besonders gut für den Bau von Backöfen. Er fand aber auch Verwendung als Baumaterial für Häuser, Einfriedungen oder Denkmäler, wie dem Bismarckstein in Nidda. Der Abbau wurde Ende der 1980er Jahren eingestellt. Seit 2010 gibt es den Verein Freunde des Steinbruchs Michelnau, der seitdem alle Einrichtungsteile museal aufbereitet hat und öffentlich zugänglich macht.

Auf der unteren Ebene befinden sich

Die Werkhalle von etwa 1910, in die nach dem Zweiten Weltkrieg Arbeiterwohnungen eingezogen wurden

Das Wohn- und Bürogebäude ebenfalls aus der Zeit um 1910 mit angrenzender Betriebs- und Formhalle.

Der Trafotum

Entlang der Verladerampe verläuft eine von einer Treppe unterbrochene Trockenmauer.

Auf der oberen Ebene liegen

Die Steinmetzhütte,

Die Fundamente des Sägegatters, wenig südlich eine weitere Trockenmauer,

Das Funktionshaus mit Wassertank,

Die Sägehalle,

Der hölzerne Derrick-Kran von 1952, der zwischenzeitlich nach Originalplänen annähernd vollständig erneuert wurde, und das dazu gehörige Windenhaus. Er gilt zumindest in der Bundesrepublik als einzigartig.

Der Derrick-Kran aus Metall

Über die gesamte obere Ebene verlaufen rund 750 Meter Feldbahngleise, die vielfach überwachsen oder eingeschwemmt sind.

Alle Bestandteile des Steinbruchs stehen in einem bis heute gut ablesbaren Funktionszusammenhang und machen sowohl die technische Entwicklung als auch den Fortschritt des Abbaus nachvollziehbar. Sie begründen die Ausweisung als denkmalpflegerische Sachgesamtheit. Der jeweilige Zustand verhindert allerdings die Ausweisung als Einzeldenkmal. Hier von ausdrücklich ausgenommen sind der hölzerne Derrick-Kran und das dazu gehörige Windenhaus.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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