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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Hofreite mit Wohnhaus, Torhaus, Stallhaus, Stall und Scheune aus dem 18./19. Jahrhundert. Sachgesamtheit, baukünstlerische Gründe für Wohnhaus (weitgehend ungestörte Fachwerkfiguration im Ober- und Dachgeschoss), geschichtliche Gründe für die Sachgesamtheit, Zeugnis der Landwirtschaft, Produktions- und Lebensweise des 18./19. Jahrhunderts in typisch geschlossener Hofreite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |