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Wetteraukreis
Butzbach
Kirch-Göns
  • Am Magna Park (Niederkleener Straße)
Kirche der ehem. Ayers-Kaserne
Flur: 3
Flurstück: 1/29

In den 1950er Jahren errichtete Kirche der ehem. Ayers-Kaserne, die nach Ende des Zweiten Weltkrieges an Stelle eines kleinen Fliegerhorsts des Dritten Reichs von den amerikanischen Streitkräften errichtet wurde. Diese großräumige Kasernenanlage ist inzwischen vollständig verschwunden und durch ein modernes Logistikzentrum ersetzt, nur das kleine Kirchengebäude ist in weithin sichtbarer Kuppenlage erhalten geblieben.

Eingeschossiger Putzbau über kreuzförmigem Grundriss und mit flachem Satteldach, das durch einen vierseitigen hölzernen Dachreiter mit Zeltdach über der westlichen Eingangsfront betont wird. Im Osten große, halbkreisförmig vortretende Apsis. Im Inneren ein Saal, der die einfache Konstruktion aus hölzernen Bindern und Dachbalken als gliedernde Gestaltungsmittel offen zutage treten lässt und an die Notkirchen Otto Bartnings erinnert. In den Seitenarmen Nebenräume. Die Belichtung des Kirchenraumes erfolgt über schmale, hohe Rundbogenöffnungen, über dem Eingang eine markant betonte Dreiergruppe. Westlich Empore mit hölzerner Balustrade, im Osten öffnet sich der Chor mit einem Spitzbogen. Die Fenster im Chor in kräftigen Laibungen. Die Verglasungen des Kirchenraumes mit farbigen Glasmalereien, teilweise Evangelistensymbole.

Als einziges Relikt der ehemaligen amerikanischen Kasernenanlage ist der Kirchenbau von besonderer historischer Bedeutung, als bisher kaum erforschter Bautypus, der auch auf anderen ehemaligen Kasernengeländen der Amerikaner erscheint (Friedberg, Erlensee), ist der Kirchenbau mit seiner sparsamen Ausstattung auch von bau- und kunstgeschichtlicher bzw. künstlerischer Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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