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Neoklassizistischer, mehrachsiger Bau mit Mittelrisalit und Giebel. Zweiläufige gewundene Freitreppe mit barocken Balustern, Portal mit gesprengtem Giebel und Kartusche mit Justitia, dort Datum 1925. Als zurückhaltendes, neoklassizistisches Nutzgebäude Kulturdenkmal wegen seiner Bedeutung für die Ortsgeschichte und als Beispiel des ländlichen Verwaltungsbaues der 1920er Jahre.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |