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Traufenständiges, zweigeschossiges, auch ursprünglich verputztes Fachwerkhaus mit zweiläufiger Freitreppe und Mittelportal. Regelmäßige Anordnung der Fenster, Krüppelwalmdach. Städtebaulich beherrschende Lage an der Ecke Borngasse/Kirchgasse. Ursprüngliche spätbarocke Tür und Sandsteinpfeiler mit hölzernem Hoftor ebenfalls erhalten. Entstanden um 1800.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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