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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus direkt an die Wehrkirchhofmauer angebaut in ortsbildlich notwendiger Rahmenfunktion am Zugang zum Wehrkirchhof. Der Bau mit Asbestzementplatten verkleidet, jedoch wegen der Fensterabstände, der Proportionen, der Geschoßüberstände und Dachform ein unversehrtes, mit gutem Fachwerk versehenes Haus aus der Mitte des 18. Jhs. zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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