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Großvolumiges giebelständiges Fachwerkhaus auf hohem Sockel in ortsbildlich hervorgehobener Lage unmittelbar an die Kirchhofsmauer angebaut, seitliche Begrenzung des Zugangs zur Kirche. Verkleidet, jedoch anhand von Geschoßhöhen, -überständen und Dachform als qualitätvolles barockes Wohnhaus um 1700 identifizierbar. Wegen seiner rahmenden Lage neben der Kirche und der individuellen baukünstlerischen Qualität Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |